Mädchen mit Schulbegleitbedarf mit Rucksack steht lächelnd vor einem Schulgebäude auf dem Pausenhof.
Integrationshilfe und Schulbegleitung
für Kinder

Kita- bzw. Schulbegleitung bedeutet, dass wir Ihr Kind im Kindergarten oder in der Schule zuverlässig unterstützen – überall dort, wo es Hilfe braucht.

Begleitung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (zum Beispiel bei körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen) bei der gleichberechtigten Teilhabe im Kindergarten oder am Schulunterricht. Unsere Alltagsbegleiter, Schulbegleiter, Integrationshelfer und Teilhabeassistenten bauen eine professionelle Bindung zu dem jeweiligen Kind auf und begleiten es durch den Bildungsalltag in allen Situationen. Unsere Mitarbeiter werden insbesondere auf die Besonderheiten der Einschränkungen des Kindes und des individuellen Krankheitsbildes, z. B. bei Autismus, geschult, um in jeder Situation professionell und gleichzeitig empathisch reagieren zu können. Sie richten sich dabei ausschließlich nach den Bedürfnissen des betreuten Kindes und bilden mit ihm ein unschlagbares Team.

 

Klare Vorteile für Eltern

 

Für Sie bedeutet das: Entlastung und Klarheit. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und kümmern uns, wenn nötig, um den Kontakt zu den Kostenträgern. Außerdem wählen wir den passenden Integrationshelfer mit Ihnen gemeinsam aus. Der Schlüssel für eine langfristige gut funktionierende Begleitung liegt auch im persönlichen “Match”. Begleiter und Kind bilden zusammen ein Team. Und das geht nur, wenn die beiden miteinander „gut können“. Unsere qualifizierten Begleiter arbeiten außerdem eng mit Kita, Schule und Eltern zusammen – damit Ihr Kind nicht nur dabei ist, sondern dazugehört.

Was ist eigentlich Schulbegleitung?

Unsere Begleiter sind im Gruppenalltag, im Unterricht sowie ggf. in den Pausen oder auf Ausflügen an seiner Seite. Sie geben Sicherheit, fördern die Selbstständigkeit und helfen, soziale Kontakte aufzubauen. Wir achten darauf, dass Ihr Kind den Alltag bewältigen kann. Dabei richten wir uns immer nach den im Hilfeplan festgelegten, individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten Ihres Kindes und bilden mit ihm ein starkes Team für eine gleichberechtigte Teilhabe.

Konkret heißt das: Kita- oder Schulbegleiter

  • helfen und unterstützen bei der Umsetzung der Lerninhalte in Absprache mit den Lehrkräften,
  • helfen dabei Arbeitsaufträge zu verstehen,
  • fördern die Konzentrationsfähigkeit,
  • unterstützen aktiv die Integration in die Gruppe und intervenieren ggf. bei Konflikten,
  • helfen bei den Mahlzeiten,
  • unterstützen bei Toilettengängen und übernehmen ggfs. auch grundpflegerische Leistungen.

 

Wichtig:
Die Kita- oder Schulbegleitung ist keine pädagogische Zusatzkraft, sondern eine individuelle Hilfe für Ihr Kind. Sie soll ermöglichen, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter den Kita- oder Schulalltag bewältigen und gleichberechtigt teilnehmen kann. Mehr Informationen finden Sie bei der Bärenschule, die Schul- und Kitabegeleitung bei opseo.

Kind mit Rucksack hält die Hand eines Erwachsenen auf dem Weg zur Schule.

Was ist mit Kindern mit Intensivpflegebedarf?

Ein Sonderfall ist die Kita- bzw. Schulbegleitung bei Kindern und Jugendlichen, die Kranken- bzw. Intensivpflege benötigen, weil sie beatmetet oder auf eine ständige Interventionsbereitschaft angewiesen sind. Hier spricht man von der Behandlungspflege an einem anderen Ort. In diesen Fällen ist die Krankenkasse der zuständige Kostenträger. Auch hier beraten und unterstützen wir gerne.

Warum ist Kita- und Schulbegleitung wichtig für Kinder mit körperlichen und geistigen Einschränkungen?

Kita- und Schulbegleitung macht Bildung und Teilhabe für Kinder mit körperlichen und geistigen Einschränkungen überhaupt erst möglich. Kita- und Schulbegleiter sorgen dafür, dass jedes Kind seinen Platz findet. Sie geben Sicherheit, helfen bei der Organisation des Alltags und fördern soziale Kontakte. Damit wird Inklusion praktisch umgesetzt: Kinder lernen gemeinsam und erleben Teilhabe. Für Eltern bedeutet das Entlastung und die Gewissheit, dass ihr Kind nicht ausgeschlossen wird, sondern die gleichen Chancen erhält wie andere Kinder. Die Entwicklungsförderung bzw. die Vermittlung von Lehrstoff obliegt dabei weiterhin den Erziehern bzw. Lehrern – so wie bei allen anderen Kindern auch.¹

Kind malt mit Wasserfarben auf Papier, während eine Betreuerin unterstützend daneben sitzt.
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Junge sitzt lächelnd an einem Tisch und schreibt mit einem Stift auf ein Blatt Papier.

Wie kann eine Begleitung konkret ablaufen? Ein Tag mit Max.

Stellen Sie sich vor: Max, acht Jahre alt, besucht die dritte Klasse. Er hat eine Autismus-Spektrum-Störung und braucht klare Strukturen. Seine Schulbegleiterin Laura startet den Tag mit einem vertrauten Begrüßungsritual, das ihm Sicherheit gibt. Im Unterricht steht ein Test an – eine Stresssituation für den Jungen. Laura sitzt in seiner Nähe, erinnert ihn an Atemübungen und hilft, die Aufgaben zu strukturieren. Sie kennt Max gut genug, um zu wissen, wie sie ihm helfen kann.

In der Pause begleitet sie ihn auf den Schulhof, unterstützt bei sozialen Kontakten und greift ein, wenn Konflikte entstehen. Später im Unterricht sorgt die Begleiterin dafür, dass Max bei der Gruppenarbeit zum Thema Natur eingebunden wird und die Aufgaben richtig versteht. Sie achtet auf seine Materialien, hilft bei der Hygiene und gibt emotionale Sicherheit. Laura kann gut auf Max einwirken, denn sie ist ihm vertraut.

Schulbegleiter sind Brückenbauer: Sie fördern Selbstständigkeit, soziale Integration und Lernfortschritte. Ihr Ziel ist klar – das Kind soll nicht nur dabei sein, sondern dazugehören. Die Interaktion zwischen Kind und Begleiter ist von großer Bedeutung. Deshalb wählen wir unsere Mitarbeiter sehr sorgfältig aus und geben ihnen über Schulungen und Begleitung durch die Koordinatoren alles Wissenswerte mit.

Wie wird entschieden, ob mein Kind eine Kita- bzw. Schulbegleitung bekommt?

Ob Ihr Kind Anspruch auf Kita- oder Schulbegleitung hat, hängt von seinem individuellen Unterstützungsbedarf ab. Grundsätzlich gilt: Wenn eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung die Teilhabe am Unterricht oder am sozialen Leben erheblich einschränkt, besteht ein Anspruch auf Hilfe zur sozialen Teilhabe bzw. zur Teilhabe an Bildung (§ 112, § 113 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII).

Dazu müssen die Sorgeberechtigten einen Antrag stellen und Nachweise einreichen, wie z. B. ärztliche Atteste mit Diagnosen oder Stellungnahmen der Institution, die das Kind besuchen soll. Der Kostenträger prüft und in besonders komplexen Fällen kann ein Gutachten erforderlich sein. Mehr darüber erfahren Sie bei der Bärenschule.

 

Kind arbeitet mit einem Stift auf einem Tablet, während eine Betreuerin unterstützend daneben sitzt.

Ihr Weg zur Schulbegleitung – eine beispielhafte Darstellung

Anspruch prüfen

Ihr Kind hat Anspruch auf Kita- oder Schulbegleitung, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung die Teilhabe am sozialen Leben oder am Unterricht erheblich einschränkt (§ 112, § 113 SGB IX oder § 35a SGB VIII).

Antrag stellen
Bedarfsfeststellung
Bewilligung und Kostenübernahme
Auswahl des Leistungserbringers
Start der Begleitung

Wir sind an Ihrer Seite auf dem Weg zur Kita- oder Schulbegleitung! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Der Weg zur Kita- oder Schulbegleitung ist oft kompliziert: Formulare, Gutachten, Gespräche mit Ämtern – das kostet Zeit und Nerven. Viele Eltern fühlen sich von den Anforderungen überfordert. Genau hier setzen wir an: Wir kennen den Prozess, wissen, welche Unterlagen nötig sind, und begleiten Sie Schritt für Schritt. Von der ersten Beratung bis zur Bewilligung übernehmen wir die Organisation und klären alle Details mit den zuständigen Kostenträgern. So sparen Sie Aufwand und gewinnen Sicherheit.

Nutzen Sie dafür das Postleitzahlen-Anfrageformular. Dort finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl auch Ihren direkten Ansprechpartner